Definition · Strafrecht

Unterlassungsdelikte, unechte (vor § 13 StGB)

Definition

Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht verhindert, obgleich er iSv § 13 Abs. 1eine entsprechende Sonderpflicht hat.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „unechten Unterlassungsdelikt“ ?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 8 RdNr. 13 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.