Definition · Strafrecht

Unmittelbarkeit (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Vermögensverfügung ist unmittelbar, wenn das irrtumsbedingte Verhalten des Getäuschten ohne zusätzliche deliktische Zwischenschritte des Täters zu der Vermögensminderung führt.

Kontext
Was versteht man unter „Unmittelbarkeit“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 13 RdNr. 67

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.