Definition · Strafrecht

Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Definition

Ein umgekehrter Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich zu seinen Ungunsten irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes Tatbestandsmerkmal für gegeben hält. Dies kann zu einer Versuchsstrafbarkeit führen, soweit der Versuch des betreffenden Delikts mit Strafe bedroht ist (sogenannter untauglicher Versuch, § 23 Abs. 3 StGB).

Erläuterung

Beispiel: Wer eine Sache wegnimmt, die ihm selbst gehört (= Irrtum über Fremdheit des Tatobjekts).

Kontext

Definiere den Begriff „umgekehrter Tatbestandsirrtum“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Rolf Schmidt, Strafrecht AT, 23.A. 2023, RdNr. 279.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.