Definition · Strafrecht

Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definition

Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.

Kontext
Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 224 RdNr. 22

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.