Definition · Zivilrecht

Überbau (§ 912 BGB)

Definition

Ein Überbau ist ein einheitliches Gebäude, welches über die Grenze des eigenen, auf ein fremdes Grundstück errichtet wird.

Kontext
Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Quellen
  • Prütting, Sachenrecht, 37. A. 2020, § 28 RdNr. 343
  • Vieweg/Lorz, Sachenrecht, 9. A. 2022, § 9 RdNr. 51
  • Wellenhofer, Sachenrecht, 37. A. 2022, § 25 RdNr. 33

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.