Definition · Strafrecht

Tatsachen (§ 185 StGB)

Definition

Tatsachen sind Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.

Kontext

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Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 186 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.