Definition · Öffentliches Recht

Tatsache (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

Definition

Im Unterschied zu Werturteilen sind Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich. Tatsachenbehauptungen kennzeichnen eine objektive Beziehung zur Realität, wodurch sie wahr oder falsch sein können.

Kontext
Meinungen i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfassen Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Definiere den Begriff Tatsachenbehauptung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 18.A. 2024, Art. 5 RdNr. 8.
  • Manssen, Staatsrecht II Grundrechte, 20.A. 2024, RdNr. 388ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.