Definition · Strafrecht

Tatbestandsmerkmale, normativ (vor § 13 StGB)

Definition

Normative Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Eigenschaften, die auf einer sozialen bzw. rechtlichen Regel beruhen.

Erläuterung
Beispiele bilden „fremde" Sache (§ 242 Abs. 1 StGB) und „geringwertig" (§ 248a StGB).
Kontext
Was versteht man unter „normativen Tatbestandsmerkmalen“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 9 RdNr. 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.