Definition · Strafrecht

Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)

Definition

Deskriptive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten, deren Vorhandensein empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden kann.

Erläuterung
Beispielhaft genannt seien „Person unter vierzehn Jahren“ (§ 176 StGB) oder „elektrisch“ (§ 248c StGB).
Kontext
Was versteht man unter „deskriptiven Tatbestandsmerkmalen“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 9 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.