Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, selbstständig (§ 1 HGB)

Definition

Rechtlich selbstständig ist, wer über Gestaltung, Einteilung und Dauer der Tätigkeit ohne rechtliche Einschränkungen frei entscheidet (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB).

Kontext
Definiere den Begriff der „selbstständigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Schwartze, in: BeckOK HGB, 32.Ed. 2021, § 1 RdNr. 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.