Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)

Definition

Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten Zeitraums auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet und wird nicht nur gelegentlich ausgeübt.

Kontext
Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Schmidt, in: MüKoHGB, 5.A. 2021, § 1 RdNr. 30

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.