Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

Definition

Eine Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung auf Gewinnerzielung gerichtet, wenn die Absicht besteht, einen Gewinn, also einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.

Kontext
Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindler, in: EBJS HGB, 4.A. 2020, § 1 RdNr. 26

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.