Definition · Zivilrecht

Synallagma (vor § 320 BGB)

Definition

Unter Synallagma versteht man die rechtliche Abhängigkeit zwischen den Hauptleistungspflichten eines Schuldverhältnisses.

Erläuterung
Begründet wird das Synallagma dadurch, dass die eine Partei ihre Leistungspflicht nur deshalb übernimmt, weil die andere Partei ebenfalls eine Leistungspflicht eingeht — und umgekehrt.
Kontext
Was versteht man unter „Synallagma“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 5 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.