Definition · Strafrecht

Subsidiarität (vor § 52 StGB)

Definition

Subsidiarität liegt vor, wenn zwei Gesetze verletzt werden, von denen eines aber nur unter der Voraussetzung anwendbar ist, dass das andere nicht eingreift. Das subsidiäre Gesetz tritt dann hinter das andere Gesetz zurück.

Kontext

Definiere den Begriff „Subsidiarität“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 56 RdNr. 36ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.