Definition · Zivilrecht

Stückschuld (§ 243 BGB)

Definition

Eine Stückschuld liegt vor, wenn die Leistungspflicht des Schuldners sich auf einen konkret individualisierten Gegenstand bezieht.

Kontext
Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 8 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.