Definition · Öffentliches Recht

Souveränität, völkerrechtliche

Definition

Unter dem Begriff der völkerrechtlichen Souveränität versteht man die Befugnis eines Staates, nach außen unabhängig von anderen Staaten zu handeln und andere Staaten von Eingriffen in seine inneren Angelegenheiten auszuschließen. Daran knüpft das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten an: Indem es alle Staaten formell gleich stellt, beschränkt und ermöglicht es gleichermaßen die Souveränität der einzelnen Staaten.

Kontext

Definiere den Begriff „völkerrechtliche Souveränität“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Vedder/Lorenzmeier/Wendel, in: von Munich/Kunig, GG, 7. A. 2021, Art. 116 RdNr. 12.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.