Definition · Strafrecht

Sichverschaffen

Definition

Das Sichverschaffen erfordert die Erlangung einer eigenen (selbstständigen) tatsächlichen Verfügungsgewalt im Einvernehmen mit dem Vortäter.

Kontext
Definiere den Begriff „Sichverschaffen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Altenhain, in: NK-StGB, 6. A. 2023, StGB § 259 RdNr. 25
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 22 RdNr. 41

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.