Definition · Zivilrecht

Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)

Definition

Die stille Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch Abtretung (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars (Sicherungsnehmer) gegen den Zedenten (Sicherungsgeber), die gegenüber dem Schuldner nicht offengelegt wird und bei der der Zedent vom Zessionar regelmäßig zur Einziehung der Forderungen ermächtigt wird.

Kontext
Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Lieder, in: BeckOGK-BGB, Stand: 1.11.2021, § 398 Rdnr. 61ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.