Definition · Zivilrecht

Sicherungszession (§ 398 BGB)

Definition

Die Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch Abtretung (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars (Sicherungsnehmer) gegen den Zedenten (Sicherungsgeber), wodurch der Zessionar im Außenverhältnis zum Drittschuldner alle Gläubigerrechte erlangt, im Innenverhältnis allerdings treuhänderisch gebunden ist.

Kontext
Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Kreße, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, Schuldrecht, 4.A. 2021, § 398 Rdnr.23
  • Stürner, in: Jauernig, BGB, 18.A. 2021, § 398 Rdnr.14ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.