Definition · Zivilrecht

Sekundärpflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Sekundärpflicht ist die Leistungspflicht des Schuldners, die bei Verletzung einer Primärpflicht entsteht.

Erläuterung

Zu den Sekundärpflichten zählen neben der Schadensersatzpflicht insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte des besonderen Schuldrechts.

Kontext
Was versteht man im Schuldrecht unter einer „Sekundärpflicht“ (vor § 241 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 5 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.