Definition · Strafrecht

Schutzvorrichtung (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definition

Unter einer Schutzvorrichtung (Oberbegriff) ist jede von Menschenhand geschaffene Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren

Kontext
Was versteht man unter einer „Schutzvorrichtung“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 3 RdNr. 24

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.