Definition · Zivilrecht

Schutzpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB)

Definition

Unter der Schutzpflicht versteht man die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners.

Kontext
Was versteht man unter einer vertraglichen „Schutzpflicht“ (§ 241 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 5 RdNr. 10 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.