Definition · Strafrecht

Schriftstück (§ 202 StGB)

Definition

Schriftstück ist jeder Träger von Schriftzeichen (auch Druck- oder Geheimschrift), die einen gedanklichen Inhalt ergeben.

Erläuterung

Den Brief erfasst die Norm lediglich als Unterart. Nicht in den Schutzbereich fallen Schriftträger ohne Persönlichkeitsbezug — etwa Bücher oder Gebrauchsanweisungen.

Kontext
Definiere den Begriff „Schriftstück“ (§ 202 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 202 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.