Definition · Strafrecht

Schlüssel, falsch

Definition

Der Schlüssel ist falsch, wenn er im Augenblick der Tat zur Öffnung des betreffenden Verschlusses nicht oder nicht mehr bestimmt ist.

Erläuterung

Allein die bestimmungswidrige Verwendung eines echten Schlüssels — etwa eines gefundenen oder entwendeten — macht diesen noch nicht zu einem falschen. Zum falschen Schlüssel wird ein verlorenes Exemplar erst durch die ausdrückliche Entwidmung seitens des Berechtigten.

Kontext
Wann ist ein Schlüssel „falsch“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 3 RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.