Ein Schaden meint die Minderung eines vorhandenen normalen Bestands von Rechtsgütern durch von außen kommende Einflüsse oder die Nichteinhaltung der durch den Begriff der öffentlichen Ordnung erfassten ungeschriebenen Regeln.
Erläuterung
Sowohl Gefahr als auch Störung setzen im Polizeirecht einen Schaden voraus. Auf den Schadensbegriff einzugehen ist erst dann erforderlich, wenn ein Grenzfall zwischen Schaden und Belästigung im Raum steht.
Kontext
Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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