Schaden (vor § 249 BGB)
Ein Schaden ist eine unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten (materiellen oder immateriellen) Gütern.
(1) Wie stellt sich konkret die tatsächliche Lage des Geschädigten mit schädigendem Ereignis dar und
(2) wie sähe seine hypothetische Lage, wenn das Schadensereignis nicht eingetreten wäre aus?
Bei Nichtvermögensschäden existiert keine bezifferbare Differenz; abzustellen ist hier vielmehr auf die Veränderung der immateriellen Lage und darauf, inwieweit hierdurch eine Verschlechterung eingetreten ist.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 45 RdNr. 1