Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB)
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.
Wann ist eine Sache frei von Sachmängeln?
Rechtsprechung & Quellen 2
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I, Nr. 37 vom 30.06.2021