Definition · Strafrecht

Revisionseinslegung (§ 341 StPO)

Definition

Revisionseinlegung ist jede Erklärung, die den Anfechtungswillen des Beschwerdeführers erkennen lässt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Revisionseinlegung“ (§ 341 StPO)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65.A. 2022, § 341 RdNr. 1

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.