Definition · Zivilrecht

Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Definition

Die Rentabilitätsvermutung ist die widerlegbare Vermutung, dass der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Leistung, mit der er einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, so große Vermögensvorteile hätte erwirtschaften können, dass seine Aufwendungen, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.

Erläuterung

Voraussetzung für das Eingreifen der Rentabilitätsvermutung ist, dass der Gläubiger mit der Leistung einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

Kontext
Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 39

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.