Definition · Öffentliches Recht

Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)

Definition

Die Regelungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO dient der vorläufigen Veränderung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller seine Rechtsposition begründen oder erweitern will.

Kontext

Wann handelt es sich um eine Regelungsanordnung?

Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Kuhla, in: BeckOK VwGO, Stand: 01.07.2024, § 123 RdNr. 126
  • Schoch, in: Schoch/Schneider VwGO, 46. EL August 2024, § 123 RdNr. 56 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.