Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Eine Regelung ist jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21.A. 2023, § 10 RdNr. 445