Definition · Öffentliches Recht

Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)

Definition

Eine Regelung ist jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen.

Kontext
Wann enthält das behördliche Handeln eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21.A. 2023, § 10 RdNr. 445

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.