Reformatio in peius (Begriff)
Unter einer reformatio in peius ist (nur) die für den Widerspruchsführer nachteilige Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zu verstehen.
die Widerspruchsbehörde
(1) verschärft eine angegriffene belastende Entscheidung,
(2) entzieht eine erteilte Begünstigung, deren Umfang vom Widerspruchsführer als zu gering angegriffen wurde, ganz oder teilweise oder
(3) verschärft eine angefochtene belastende Nebenbestimmung einer erteilten Begünstigung.
Nicht ausreichend ist allerdings die Änderung der Begründung des Verwaltungsakts zu Lasten des Widerspruchsführers, solange die Regelung des Verwaltungsakts unverändert bleibt.
Was versteht man unter einer reformatio in peius?
Rechtsprechung & Quellen 6
- Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. EL März 2023, § 68 RdNr. 48.