Definition · Strafrecht

Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

Definition

Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Einen Straftatbestand muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.

Kontext
Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 18 RdNr. 28ff.
  • Schmidt, Strafrecht AT, 23.A. 2023, RdNr. 324

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.