Definition · Zivilrecht

Rechtsgeschäft, einseitiges (vor § 104 BGB)

Definition

Das einseitige Rechtsgeschäft erfordert nur eine Willenserklärung. Beispiel: Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB).

Kontext

Definiere den Begriff „einseitiges Rechtsgeschäft“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Busche, in: Münchener Kommentar, BGB, 10.A. 2025, § 133 RdNr. 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.