Definition · Strafrecht

Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3 StGB)

Definition

Die Vollstreckungshandlung ist rechtmäßig, wenn
(1) der Vollstreckungsbeamte sachlich und örtlich zuständig ist, (2) die wesentlichen Förmlichkeiten, d.h. vor allem die Formvorschriften, die dem Schutz des Betroffenen dienen, gewahrt sind und (3) die tatsächlichen Eingriffsvoraussetzungen (ggf. pflichtgemäße Ermessensausübung) pflichtgemäß gewürdigt wurden.

Erläuterung

Dies ist umstritten!

Kontext
Wann ist eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ (§ 113 Abs. 3 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 53 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.