Definition · Öffentliches Recht

Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)

Definition
Das Recht der Wirtschaft umfasst insbesondere Normen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen. Der Begriff ist weit auszulegen: Es werden darüber hinaus sämtliche Normen erfasst, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regeln.
Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Recht der Wirtschaft“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG):
Rechtsprechung & Quellen 5
Quellen
  • BVerfG, Urt. v. 28.01.2014, 2 BvR 1561/12 = BVerfGE 135, 155, 196
  • Kämmerer, Staatsorganisationsrecht, 4.A 2022, § 6 RdNr. 18
  • Will, Staatsrecht I, 2021, § 10 RdNr. 28
  • Windthorst, in: Gröpl/Windthorst/v. Coelln, Studienkommentar GG, 5.A 2022, Art. 74 GG RdNr. 27-29, 39a

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.