Definition · Zivilrecht

„Ohne Auftrag“ (§ 677 BGB)

Definition

„Ohne Auftrag“ handelt der Geschäftsführer, wenn kein wirksamer Vertrag gemäß § 662 BGB vorliegt.

Kontext

Wann handelt der Geschäftsführer „ohne Auftrag“?

Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • F. Schäfer, in: MüKo BGB, 9.A. 2023, § 677 RdNr. 95ff.
  • Gehrlein, in: BeckOK BGB, 01.02.2025, § 677 RdNr. 18.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.