Definition · Strafrecht

Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Nicht zur Kenntnis bestimmt ist ein Schriftstück auch dann, wenn der Täter nach dem Willen des Berechtigten noch nicht oder nicht mehr Kenntnis nehmen soll.

Kontext
Definiere den Begriff „nicht zur Kenntnis bestimmt“ (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 202 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.