Definition · Zivilrecht

Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.

Erläuterung
Hierzu gehören etwa die ausdrücklich normierte Abnahmepflicht des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) sowie die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung der verkauften Sache (Treu und Glauben, § 242 BGB).
Kontext
Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 39

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.