Definition · Zivilrecht

Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB)

Definition

Unter Naturalrestitution versteht man die Herstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Kontext
Was versteht man unter „Naturalrestitution“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 39

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.