Definition · Strafrecht

Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)

Definition

Nachstellen umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Erläuterung

Unter dem englischen Begriff "Stalking" ist die Nachstellung wahrscheinlich besser bekannt

Kontext
Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 26a RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.