Möglichkeitstheorie (§ 15 StGB)
Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz bereits vor, wenn der Täter die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und dennoch handelt (kognitives Element). Auf das voluntative Vorsatzelement kommt es hiernach gar nicht an. Gegen die teilweise in der Literatur vertretene Möglichkeitstheorie spricht, dass der Verzicht auf das Willenselement tendenziell zu einer Ausdehnung des Vorsatzes im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit führt. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird so erschwert.
Was versteht man unter der „Möglichkeitstheorie“?
Rechtsprechung & Quellen 3
- Kinderhäuser/Hilgendorf, LPK-StGB, 10.A. 2025, § 15 RdNr. 13,15.
- Roxin/Greco, Strafrecht AT Band 1, 5.A. 2020, § 12 RdNr. 41ff.