Definition · Zivilrecht

Mittelbarer Besitz

Definition

Mittelbarer Besitz (§ 868 BGB) ist eine durch die unmittelbare Sachherrschaft eines Dritten vermittelte tatsächliche Beziehung einer Person zur Sache.

Erläuterung
Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes sind:
(1) ein tatsächliches/vermeintliches Besitzmittlungsverhältnis,
(2) der Fremdbesitzwille des unmittelbaren Besitzers sowie
(3) ein Herausgabeanspruch des mittelbaren gegen den unmittelbaren Besitzer.
Kontext
Wann liegt mittelbarer Besitz vor (§ 868 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fuchs, in: Weber kompakt, Rechtswörterbuch, 11. Edition 2024, Besitz
  • ieweg, Sachenrecht, 9. Aufl. 2022, § 2 RdNr. 28

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.