Menschenmenge (§ 124 StGB)
Eine Menschenmenge ist eine größere, nicht sofort überschaubare Anzahl von Personen, bei der es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 124 RdNr. 5.