Definition · Zivilrecht

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

Definition

Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft besteht aus zwei oder mehr korrespondierenden Willenserklärungen.

Erläuterung

Den Hauptfall mehrseitiger Rechtsgeschäfte bildet der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossene Vertrag.

Kontext

Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jauernig/Mansel, BGB, 19.A. 2023, Vor § 104 RdNr. 4ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.