Definition · Zivilrecht

Mangelhafte Anleitungen (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Definition
Anleitungen sind mangelhaft, wenn sie nicht den ganz überwiegenden Teil der Käufer auf Anhieb zur fehlerfreien Anwendung befähigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie unvollständig sind oder eine Anweisung falsch oder missverständlich ist. Bei der Bewertung der Anforderungen an eine Montageanleitung kommt es auf den Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrskreises an.
Kontext
Was versteht man unter einer „mangelhaften Anleitung“ (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, § 434 RdNr. 23

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.