Definition · Zivilrecht

Leistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Leistungspflicht ist die vertragliche Verpflichtung des Schuldners zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, das der Veränderung der bestehenden Güterordnung dient. Der Gläubiger kann die Erbringung der primären Pflicht einklagen.

Erläuterung
Bei den Leistungspflichten kann man zwischen Hauptleistungspflichten (zB Zahlung des Kaufpreises beim Kaufvertrag, § 433 Abs. 2 Alt. 1 BGB) und Nebenleistungspflichten (zB Abnahme der Kaufsache beim Kaufvertrag, § 433 Abs. 2 Alt. 2 BGB).
Kontext
Definiere den Begriff „Leistungspflicht“:
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.