Definition · Zivilrecht

Leistung sicherungshalber (vor § 364 BGB)

Definition

Bei der Leistungs sicherungshalber erbringt der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger auf den sicherungshalber hingegebenen Gegenstand erst zurückgreifen darf, wenn dem Schuldner die Erfüllung endgültig nicht gelingt.

Kontext
Was versteht man unter der „Leistung sicherungshalber“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.