Definition · Zivilrecht

Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)

Definition

Leistung an Erfüllung statt liegt vor, wenn der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung erbringt, verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass die hingegebene Leistung zur Erfüllung der Schuld führen soll.

Kontext
Was versteht man unter „Leistung an Erfüllung statt“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.