Definition · Strafrecht

Leichtfertig (vor § 15 StGB)

Definition

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzt.

Erläuterung

Der Begriff der Leichtfertigkeit ist vergleichbar mit der „groben Fahrlässigkeit“ des Zivilrechts.

Kontext

Wann handelt der Täter „leichtfertig“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 33 RdNr. 6

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.